Samstag, 11. Mai 2019

Öffentlicher Löschungsantrag bezüglich verleumderischer Blogspots

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Dieses ist ein öffentlicher Löschungsantrag wegen des obigen verleumderischen Blogspots, die schon seit 2013 gegen mich und andere Personen wie Robert Strehle aus Dresden, Heidi Stein aus Isenbüttel und Martina Grube aus Bad Harzburg ins Internet eingestellt werden...

Ich habe gestern, am Freitag, den 10.Mai 2019 um 08:24 Uhr eine E-Mail von Herrn Rechtsanwalt Hollstein erhalten, worin mich Herr Rechtsanwalt Hollstein darüber informiert, dass in seinem Namen Kommentare im o.g. Blogspot geschrieben werden, welches noch rechtliche Konsequenzen für mich haben wird, wenn dieses nicht sofort von mir als Administrator gelöscht wird. Erst wenn das geschehen ist, wäre Herr Rechtsanwalt Hollstein bereit, weiter mit mir in Kontakt zu treten...

Ich habe darauf sofort Herrn Rechtsanwalt Hollstein am 10.Mai 2019 um 09:37 Uhr geantwortet, und ihm mitgeteilt, dass ich keine Kommentare im o.g. Blogspot verfasst habe, noch Administrator des o.g. Blogspot bin, in welchem ja -wie man obig nachlesen kann- selbst verleumderische Kommentare gegen mich gepostet sind.
Weitere Emails an Herrn Rechtsanwalt Hollstein erfolgten dann am 10.Mai 2019 um 10:20 Uhr und dann ebenso am 10.Mai 2019 um 22:22 Uhr...
In allen 3 Antwortmails habe ich Herrn Rechtsanwalt Hollstein mehrfach gebeten, sich mit mir sofort in Verbindung zu setzen, um mich mit ihm abzusprechen, wie denn nun eine Löschung des Blogspot erfolgen kann...

Herr Rechtsanwalt Hollstein reagierte jedoch leider nicht, weswegen ich nun selber um Aufklärung des Ganzen eine öffentliche Stellungnahme abgeben muß, denn gegen mich und andere Personen (Robert Strehle, Heidi Stein und Martina Grube) werden schon seit Jahren verleumderische Blogspot auch unter dem Namen der verleumdeten Personen ins Internet eingestellt.
Dazu sogar noch Staatsanwaltschaftliche Schreiben -teilweise sogar gefälschte Staatsanwaltschaftliche Schreiben wie ein angebliches Schreiben der Staatsanwaltschaft von einem 13.August 2000 (-der 13.August 2000 war ein Sonntag !! ) worin ich als Mörder des DDR Fußballspielers Lutz Eigendorf bezichtigt werde.

Solche Blogspot gegen mich gibt es dutzende im Internet, und in einigen Blogspots hatte der Verfasser und Urheber neben Verleumdungen gegen mich (Kinderschänder, Mörder ect.) sogar an ihn adressierte Schreiben der Staatsanwaltschaft Braunschweig hochgeladen, die jedoch echt sind, und daher auch dem Empfänger als Gottfried Höll zuzuordnen sind.

Hintergrund war hier, dass der Gottfried Höll auch einige Strafanzeigen gegen mich gestellt hatte, wie Herr Gottfried Höll auch Robert Strehle, Heidi Stein und Martina Grube mehrfach angezeigt hatte.
Nur wurden die Strafanzeigen des Herrn Höll alle eingestellt, und die Einstellungsverfügungen hatte dann Herr Höll mit geschwärztem eigenen Namen in Blogspots ins Internet hochgeladen, und dazu weitere Verleumdungen wie Kinderschänder, Mörder ect. geschrieben.
Das Tat Herr Höll nicht nur gegen mich, sondern auch gegen Herrn Strehle, Frau Stein und Frau Grube.
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Logischerweise habe ich dann diese Blogspots, wo echte an Herrn Höll adressierte Schreiben der Staatsanwaltschaft Braunschweig im Blogspot veröffentlicht wurden, auch zur Strafanzeige gebracht mit Hinweis, dass der Empfänger anhand des datums und des vollständigen Aktenzeichens doch ermittelt werden kann und somit in Erklärungsnot wäre, wie denn ein an ihn adressiertes Schreiben dann neben den Verleumdungen im Blogspot erscheinen kann.

Aber auch meine Strafanzeigen wurden alle von der Staatsanwaltschaft wegen angeblich fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt, genauso wie alle Strafanzeigen von Frau Stein, Frau Grube und Herrn Strehle alle eingestellt wurden.

Da mich auch schon Nachbarn und Freunde und Bekannte angesprochen haben, was denn da für ein "Scheiß" über mich im Internet stehen würde, habe ich mehrmals "Google" als Betreiber der Blogspots angeschrieben, aber auch das ohne Erfolg.

2014 kaufte ich dann bei einem Autohändler ein Auto, und wurde dann von dem Autohändler richtig "übers Ohr gehauen", reichte Klage beim Landgericht ein mit guten Chancen zu gewinnen, und der "gegnerische Rechtsanwalt" (Beklagtenanwalt) druckte dann alle diese verleumderischen Blogspot aus, um mir einen schlechten Namen zu geben, was ihm auch gelang, denn selbst das Landgericht ließ sich von den Verleumdungen im Internet täuschen, und ich hatte die Klage deswegen verloren.

Nachdem ich dann 2015 schmerzlich erkennen mußte, dass solche verleumderischen Blogspots auch erheblichen Schaden anrichten können, und selbst ein Landgericht sich davon täuschen lassen kann, und alle meine Strafanzeigen wegen der Blogspots wegen nicht öffentlichem Interesse eingestellt wurden, habe ich mich entschlossen, den Herrn Höll direct zu konfrontieren:

Nachdem ich Herrn Höll einige Male höflich angeschrieben habe, und er mit Verleumdungen und Beleidigungen antwortete, und mir auch per E-Mail geschrieben hatte, beste Beziehungen zur "Oberschicht" in Dresden zu haben, und auch Richter und Richterinnen am Gericht in Dresden, sowie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen bei der Staatsanwaltschaft Dresden persönlich zu kennen, und ihm würde nichts passieren, da er eben beste Beziehungen habe, hatte ich ihm dann 2015 mehrere "gepfefferte Emails" mit Beleidigungen geschrieben, was Herr Höll dann umgehend 2015 zur Strafanzeige brachte, da ich diese Beleidigungen unter meinem echten Namen und unter meiner echten Email Adresse abgesetzt habe.

Prompt erhielt ich eine Anklage von der Staatsanwaltschaft Dresden mit der Begründung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung, und kurze Zeit später im Januar 2018 einen Termin zur Hauptverhandlung vor der Strafrichterin in Dresden auf den 28.Mai 2018.

Ferner wurde mir Pflichtverteidiger Herr Peter Hollstein aus Dresden beigeordnet, da die zu erwartende Strafe 1 Jahr Freiheitsstrafe wäre, müße mir lt. Gesetz ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden...

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Ich versuchte sofort im Januar 2018 , Herrn Rechtsanwalt Hollstein zu erreichen, um einen Besprechungstermin möglichst zeitnah zu vereinbaren, aber es wurde der 13.März 2018, bis ich einen Termin in seiner Kanzlei bekam...

Zu dem Termin brachte ich alle hieb- und stichfesten Beweise mit, die ich gegen Herrn Höll hatte, wie Screenshots und auch Verleumdungen gegen mich, die Herr Höll mit seiner Unterschrift versehen an deutsche Behörden geschrieben hatte usw.

Herr Rechtsanwalt Hollstein meinte nur, die Verfehlungen des Herrn Höll ständen hier im Verfahren am 28.mai 2018 nicht zur Debatte, hier am 28.Mai 2018 ginge es nur darum, was ich falsch gemacht habe...

Herr Rechtsanwalt Hollstein riet mir davon ab, den Zeugen Gottfried Höll laden zu lassen, denn ich wollte Herrn Höll auch mit seinen Verfehlungen konfrontieren, die ja der einzige Anlass für meine Beleidigungen gegen ihn gewesen sind...

Herr Rechtsanwalt Hollstein riet mir wieder davon ab, dass Gericht wolle keine 3 oder 4 Verhandlungstage, und das würde das Gericht nur gegen mich aufbringen (böse machen), und ich würde als uneinsichtig abgestempelt werden, was die Sache noch verschlimmern würde...

Ich solle mich einsichtig zeigen, so Herr RA Hollstein weiter, dann würde die Verhandlung ca. 20 Minuten dauern und dann würde alles eingestellt werden, denn die Richterin will
"den Fall nur vom Tisch" haben.

So kam dann der 28.Mai 2018 und ich ging völlig unvorbereitet in die Verhandlung im Vertrauen auf eine Einstellung, und das alles ca. 20 Minuten dauern würde...
Die vorsitzende Richterin verhandelte ca. 4 Stunden, und warf mir sogar vor, warum ich den Herrn Höll der Zugehörigkeit zur Stasi bezichtigt hätte, denn das würde ja alles nicht stimmen, da Herr Höll nie bei der Stasi gewesen sei, und erst, als ich auf ein Polizeiliches Vernehmungsprotokoll des Kriminalhauptkommissars Herrn Manuel Hartelt verwies:
Am 23. Juli 2012 gab es bei der Polizei Dresden in der Polizeidienstelle in der Osterberg Straße 24 eine polizeiliche Vernehmung zu der Vorgangsnummer 155 /12/273510
Worin der Vernommene Gottfried Höll zugegeben hat, der ehemalige Stasi IM Artur Portszik gewesen zu sein.
Staatsanwältin und Richterin schauten sich nur kurz an, und dann  ließ die vorsitzende Richterin von der weiteren Befragung hinsichtlich Stasi Zugehörigkeit des Herrn Höll ab.
Da ich unvorbereitet war, und die ganze Verhandlung ungefähr die 10 fache Zeit in Anspruch genommen hatte, was mir Herr Rechtsanwalt Hollstein versprochen hatte, ging es mir schlecht, und ich hatte auch Herzprobleme.
Die GUTEN BEZIEHUNGEN zu Richtern / Richterinnen und Staatsanwälten / Staatsanwältinnen bei der Dresdner Justiz, von denen Herr Höll auch in seinen Emails geschrieben hatte, scheinen sich am 28.Mai 2018 in Dresden bewahrheitet zu haben, denn  am Ende kam eine Verurteilung raus, und ich war nur froh, ersteinmal aus dem Gerichtsgebäude rauszukommen.

Nächsten Tag, 29. Mai 2018 entschied ich mich, in Berufung zu gehen, konnte aber Herrn Rechtsanwalt Hollstein wieder nicht erreichen, und so reichte ich die Berufung selbst ein, damit die Frist von einer Woche nicht verstreicht.
Die Berufung habe ich selbst beim Amtsgericht Dresden abgegeben, und diese ist Frist- und formgerecht eingegangen und auch formgerecht von mir formuliert worden

Die Berufungsbegründung sollte dann Herr Rechtsanwalt Hollstein formulieren, so mein Wunschdenken, aber auch das funktionierte nicht, denn Herr Rechtsanwalt Hollstein habe keine Zeit und wichtigere andere Termine.

Also schrieb ich selbst die Berufungsbegründung, und stellte diesmal auch ausdrücklich den Antrag, dass der Hauptbelastungszeuge und Anzeigeerstatter Gottfried Höll unbedingt zum Termin der Berufungsverhandlung geladen werden solle....

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Das Landgericht Dresden -als Berufungsgericht- wunderte sich schon, warum ich diese ganze Arbeit nicht Rechtsanwalt Hollstein machen lassen würde, denn er wäre doch "mein" Anwalt.
Ich entgegnete daraufhin, dass ich Herrn Rechtsanwalt Hollstein nicht erreichen könne, er beantwortet keine Email und er ruft auch nicht zurück. Er meldet sich einfach nicht.

Der vorsitzende Richter des Landgerichts Dresden war dann so nett, dafür zu sorgen, dass Herr Rechtsanwalt Hollstein endlich zeit finden würde für einen 2. Beratungstermin in seiner Kanzlei, was dann schließlich auch gelang.

Am 10. Oktober 2018 war dann Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dresden, jedoch konnte die Berufungsverhandlung nicht zu Ende geführt werden, da

1.) ein Schöffe nicht zur Verhandlung erschienen ist

2.) der Hauptbelastungszeuge Gottfried Höll als geladener Zeuge der Verhandlung unentschuldigt ferngeblieben ist.

Der vorsitzende Richter des Landgerichts Dresden sagte mir, dass vertagt werden müße, ich ich erhielt dann einen neuen Termin zur Fortführung der Berufungsverhandlung mitgeteilt.

Herr Rechtsanwalt Hollstein gratulierte mir, und sagte, besser könne es gar nicht kommen, wenn der Zeuge unentschuldigt fernbleibt.
Ich entgegnete scherzhaft, dass ich ja den Zeugen Höll schon zur ersten Verhandlung am 28. Mai 2018 habe laden lassen wollen, und wenn der auch schon am 28.Mai 2018 nicht zum Termin vor dem erstinstantlichen Amtsgericht gekommen wäre, dann wäre die Sache schon längst erledigt!

Seit November 2018 erhalte ich nun Emails von einer gewissen "Frau Britta Durst"
( b_durst@gmx.ch ) welche mir immer und immer wieder mitteilt, eine "gute Bekannte " von Herrn Höll zu sein, und das Urteil des Amtsgerichts Dresden 213 Cs 318 Js 9247/15 werde demnächst im Internet veröffentlicht.

Ich brachte auch diese Drohungen zur Strafanzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft, jedoch auch hier wieder keine Reaktion noch Antwort.

Auch Herr Rechtsanwalt Hollstein reagierte nicht, also setzte ich mich mit dem Rechtsanwalt des Herrn Höll, Rechtsanwalt Kukutsch aus Chemnitz in Verbindung, denn das Landgericht Dresden hatte mir mitgeteilt, dass Herr Rechtsanwalt Kukutsch Akteneinsichtnahme in das komplette Verfahren 213 Cs 318 Js 9247/15 im Sommer 2018 beantragt und erhalten habe.

Als Herr Rechtsanwalt Kukutsch mir auch nicht bestätigen wollte, dass er die Akte oder Teile der Akte an seinen Mandanten Gottfried Höll ausgehändigt habe, informierte ich die Rechtsanwaltskammer Sachsen, die aber ausser 2 Mails mit nichtssägendem Inhalt mir auch nur mitgeteilt haben, dass sie die Sache nichts angehen würde, was Herr Rechtsanwalt Kukutsch so macht und treibt. Schließlich sei er ja nicht "mein Anwalt", und ich solle mich an Rechtsanwalt Hollstein wenden usw...

Die Emails von "Britta Durst" setzen sich fort, die letzte Email (4 Stück am ch) von b_durst@gmx.ch habe ich erst am Samstag, 04.Mai 2019 erhalten, also vor einer Woche.

Jetzt, gestern, am Freitag, 10.Mai 2019 informierte mich Herr Rechtsanwalt Hollstein, dass unter seinem Namen im obigen Blogspot geschrieben wurde.

Interessanterweise, wenn man sich die Mühe macht, und bei Google nach meinem Namen sucht, findet man viele Blogspots gegen mich, die auch als Verfasser meinen Namen tragen, so als hätte ich diese Blogspots gegen mich selber geschrieben...#

Man findet auch viele Blogspots gegen Frau Heidi Stein, wo auch als Verfasser Heidi Stein steht.

gleiches bei Robert Strehle und Martina Grube...

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Haben nun etwa Heidi Stein, Robert Strehle, Martina Grube und ich alle diese Blogspots selber eingegeben? Ich glaube kaum, denn von mir weiß ich, dass ich keine Blogspots gegen mich selber produziert und veröffentlich habe.

Herr Rechtsanwalt Hollstein hatte mir ja auch erst gestern mitgeteilt, dass der von ihm gerügte Blogspot unter seinem Namen ( Rechtsanwalt Peter Hollstein Dresden) eingestellt wurde.

Ich hatte Herrn Rechtsanwalt Hollstein gestern per Email mitgeteilt, dass ich es begrüße, wenn er Strafanzeige stellt. Vielleicht hat Herr Rechtsanwalt Hollstein ja mehr Glück mit Löschungen als Heidi Stein, Robert Strehle, Martina Grube und ich.

Enttäuscht bin ich nur über das Verhalten des Herrn Peter Hollstein, welcher als Beruf Rechtsanwalt ist, und Beruf kommt von Berufung, also sich jobmäßig für etwas berufen zu fühlen:
Ein Arzt z.B. um Kranke zu heilen, und ein Rechtsanwalt, um sich für Gerechtigkeit und die Rechte seiner eigenen Mandanten einzusetzen.

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